Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2020 festgestellt, dass in Deutschland seit Jahren zu hohe Mautgebühren berechnet werden. Hintergrund ist, dass bei der Kalkulation der Gebühren Kosten in Ansatz gekommen sind, die nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Konkret ging es um die Kosten der Verkehrspolizei, die nicht zu den berücksichtigungsfähigen Infrastrukturkosten zählen und deshalb bei der Berechnung der Maut außer Betracht bleiben müssen. Weil die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben bei der Umsetzung der Richtlinie missachtet hat, verstoßen die deutschen Mautsätze zum Teil gegen höherrangiges Recht.
All denjenigen, die in den letzten Jahren Maut bezahlt haben, stehen Erstattungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland zu, soweit die entrichteten Mautgebühren europarechtswidrig waren. Da die Verjährung jeweils zum Ende eines Kalenderjahres eintritt, besteht für einen Teil der Ansprüche dringender Handlungsbedarf; sie müssen bis zum 31.12.2020 geltend gemacht werden.