Die Gründung der bundeseigenen Autobahn GmbH und die ihr seit 01.01.2021 übertragenen Aufgaben führen zu einem Zuständigkeitswechsel für Vergabenachprüfungsverfahren. Die Autobahn GmbH des Bundes tritt als private Gesellschaft zum 01.01.2021 im Rahmen der ihr zur Ausführung übertragenen Aufgaben in die Vergabe- und Gerichtsverfahren sowieso sonstiges Verfahren und Rechtspositionen ein. Folglich hat die VK Rheinland-Pfalz (VK 2-2/21) ein bei ihr anhängiges Verfahren an die VK Bund verwiesen.