HomeWissenNewsletterdetailÜberschreiten des Entgeltfortzahlungszeitraums und Vorlage einer neuen "Erstbescheinigung" bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Erkrankungen 
2020

Überschreiten des Entgeltfortzahlungszeitraums und Vorlage einer neuen "Erstbescheinigung" bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Erkrankungen 

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 11.12.2019 seine bisherige Rechtsprechung zu der sogenannten „Einheit des Versicherungsfalls“ bestätigt. Danach ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu einem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte. Überschneiden sich also die Grundleiden oder schließen sie sich unmittelbar aneinander an, ohne dass der Arbeitnehmer dazwischen für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war, ist der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch insgesamt auf sechs Wochen beschränkt.

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