HomeWissenNewsletterdetailWichtige Verwaltungsregeln für den Zugang ausländischer Investoren in China (Negativliste) 
2019

Wichtige Verwaltungsregeln für den Zugang ausländischer Investoren in China (Negativliste) 

Die chinesische nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) und das Handelsministerium der Volksrepublik China (MOFCOM) haben am 28.06.2018 das "Special Administrative Measures On Access To Foreign Investment" (Negativliste) erlassen. Damit werden einige Beschränkungen für ausländische Investoren beseitigt.

Die Negativliste ist eine Liste von Industriesektoren, in denen ausländische Investitionen entweder verboten oder eingeschränkt sind. Zusätzlich verfügen die Freihandelszonen (Free-Trade Zones, FTZs) über eine erleichterte Negativliste. Diese folgt der gleichen Logik, ist aber weniger restriktiv als die nationale Liste und gilt nur für die chinesischen FTZs. Für die Industriesektoren, die nicht in der Negativliste aufgeführt sind, erhalten ausländische Investoren eine Inländerbehandlung. Investitionen in diesen Sektoren benötigen keine Genehmigung des MOFCOM mehr, die Erfüllung von Rekordanforderungen reicht aus. Eingeschränkte Industriesektoren sind für ausländische Investoren in der Regel nur über Joint Venture mit chinesischen Unternehmen zugänglich, Beteiligungen sind nur eingeschränkt möglich. In anderen Fällen benötigen ausländische Investoren möglicherweise eine vorherige Genehmigung des MOFCOM, um in einem eingeschränkten Sektor zu investieren.

Die allgemeine Negativliste führt Maßnahmen zur Marktöffnung in den Bereichen Finanzen, Infrastruktur, Verkehr, Kultur, Automobil, Schifffahrt, Luftfahrt, Landwirtschaft, Energie sowie Rohstoffe ein und reduziert die restriktiven Maßnahmen um ein Viertel. Die Negativliste für FTZs führt weiterhin "Stress Tests" zur Marktöffnung von Kultur, Rohstoffen, Saatgut, Telekommunikation und anderen Sektoren durch. Die neuen Listen sind transparenter und gerechter. Die beiden Negativlisten skizzierten besondere administrative Maßnahmen, wie z. B. Anforderungen an das Eigenkapital und das Management. Was die nicht unter die Negativliste fallenden Sektoren betrifft, sollen die örtlichen Behörden den ausländischen Investoren keine Beschränkungen für den Zugang auferlegen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Investitionen schaffen.

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Xiao Guo, LL.M

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