Am 17. Dezember 2021 läuft für die EU-Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist für die
EU-Whistleblowing-Richtlinie ab, die für alle Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter haben, unter anderem eine Pflicht zur Einführung einer internen Meldestelle festlegt. In Deutschland gibt es weiterhin kein nationales Umsetzungsgesetz. Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche Folgen der Ablauf der Umsetzungsfrist hat und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden sollen oder müssen. Zudem äußert sich der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie.