Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung ab 01.01.2022 auch für "Altverträge" verpflichtend
Mit Inkrafttreten des sog. "Betriebsrentenstärkungsgesetzes" zum 01.01.2018 sollten neue Anreize für die Altersversorgung durch Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geschaffen werden.
Das Bundesurlaubsgesetze sieht den Verfall des (gesetzlichen) Jahresurlaubs der Mitarbeiter grundsätzlich zum Jahresende vor, spätestens aber zum 31. März des Folgejahres, wenn der Urlaub aus eigenem Antrieb des Mitarbeiters nicht genommen wurde.