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2018

Newsletter Architekten- und Ingenieurrecht 2018/12

HONORARRECHT

Die HOAI vor dem EuGH: Ein Update

Die europäische Kommission hat wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland am 23.06.2017 Klage beim EuGH erhoben (Az. C-377/17). Im Zentrum steht der Vorwurf, dass die HOAI die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt behindert. Am 07.11.2018 fand nun die mündliche Verhandlung vor der vierten Kammer des EuGH statt. Als nächstes folgen die Schlussanträge des Generalanwalts, der eine Empfehlung ausspricht. Im Anschluss entscheidet der EuGH, ob er dem Vorschlag des Generalanwalts folgt. Mit einer Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2019 gerechnet.

HAFTUNGSRECHT

Imprägnierungsarbeiten und das Verlegen von Parkett ist nicht überwachungspflichtig

Landläufig hat sich die (falsche) Meinung verfestigt, ein Mangel im Bauwerk bedeute automatisch auch eine mangelhafte Überwachungsleistung des Architekten oder Ingenieurs, mit der Folge, dass auch dieser (gesamt-schuldnerisch) haftet. Tatsächlich ist dies nur dann der Fall, wenn die mangelhaften Arbeiten überhaupt überwachungspflichtig waren und der Architekt oder Ingenieur seiner Überwachungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist.

Verjährung unterbricht Haftungskette

Droht dem Unternehmer keine Inanspruchnahme seines Auftraggebers, kann er seinerseits wegen Mängeln am Bauwerk die von ihm beauftragten Nachunternehmer nicht in Haftung nehmen. Dieser

Schadensersatz statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten

Die neue Rechtsprechung des BGH zum Ende der Abrechnung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten (Az. VII ZR 640/17) beschäftigt mittlerweile auch die Instanzgerichte. So hat sich das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung (Az. 13 U 191/16) mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Besteller den Schadensersatzanspruch nach der neuen Rechtsprechung beziffern kann, falls dieser keinen Vorschuss für die Mangelbeseitigung geltend machen möchte.

Keine Haftung des Architekten für nicht beauftragte Alternativplanung

Kommt statt der ursprünglich an den Architekten beauftragten Planung eine Alternative zur Ausführung, haftet der planende Architekt für Fehler der an ihn nicht beauftragten Alternativplanung nicht.
VERTRAGSRECHT

Achtung: Formvorschriften!

Architekten- und Ingenieurverträge sind grundsätzlich nicht formbedürftig, d. h. sie können mündlich oder durch tatsächliches Handeln (konkludent) geschlossen werden.

Vorsicht bei unklarer Leistungsbeschreibung

Auch einzelne LV-Positionen sind auslegungsfähig. Grundsätzlich ist der Bauvertrag als sinnvolles Ganzes auszulegen. Bleibt unklar, was die am Bau beteiligten Fachkreise unter einer bestimmten Bezeichnung verstehen, ist die Bezeichnung nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen.

VERGABERECHT

Verwaltungsgerichte im Unterschwellenbereich bei Vergabe einer Konzession zuständig

In seinem Beschluss vom 29.10.2018 hat das OVG Niedersachsen (Az. 10 ME 363/18) sich mit der Frage der Zuordnung eines Rechtsschutzbegehrens in unterschwelligen Konzessionsvergaben zum öffentlichen oder zum bürgerlichen Recht befasst.

Ausnahmsweise Zulässigkeit von Wahlpositionen im Leistungsverzeichnis

Am 21.10.2018 hat die Vergabekammer des Bundes beschlossen (Az. VK 2-88/18), dass der Auftraggeber Wahlpositionen ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufnehmen darf, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat und er von vornherein in den Vergabeunterlagen deutlich macht, von welchen Kriterien er die Entscheidung für die eine oder aber die andere Variante abhängig macht.

Der vorgesehene Vertragsentwurf gehört nicht zwingend zu den Vergabeunterlagen

Das OLG Düsseldorf hat am 17.10.2018 beschlossen (Az. Verg 26/18), dass der Auftraggeber in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht dazu verpflichtet ist, den Bewerbern bereits mit der Auftragsbekanntmachung vor Ablauf der Teilnahmefrist den vorgesehenen Vertragsentwurf zur Verfügung zu stellen.

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