VERTRAGSRECHT
Aktuell: Der Widerruf im Baurecht
In der Baupraxis ist die Gefahr eines Widerrufs eines von einem Unternehmer mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrags häufig unbekannt. Einen gewissen Bekanntheitsgrad dürfte allein das durch das neue Bauvertragsrecht eingeführte Widerrufsrecht beim sog. Verbraucherbauvertrag nach § 650l BGB erreicht haben. Wenig bekannt ist dagegen, dass auch normale Planer- und Bauverträge unter bestimmten Umständen widerrufen werden können.
BGH: Standardklausel zu Fotoaufnahmen des Architekten unwirksam!
In Musterverträgen von Architekten ist häufig eine Standardklausel enthalten, die dem Architekten auch nach Beendigung des Vertrags das Recht einräumt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber das Bauwerk oder die bauliche Anlage zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen. Diese Klausel ist nach einer Entscheidung des BGH (I ZR 193/20) unwirksam und vermag dem Architekten kein durchsetzbares Betretungsrecht zu verschaffen.
HONORARRECHT
Update: Die HOAI erneut vor dem EuGH
Bekanntlich hat der EuGH im Jahr 2019 entschieden, dass die Mindestsätze der HOAI mit europäischem Recht unvereinbar sind. Offen blieb bislang die Frage, ob die Entscheidung lediglich eine Handlungsanweisung an den nationalen Gesetzgeber begründet, die HOAI rechtskonform zu gestalten (was der Verordnungsgeber mit der HOAI 2021 umsetzte) oder das Urteil sogar bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Privaten unmittelbar berührt. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ist nicht einheitlich.
PROZESSRECHT
Einrede der Verjährung beim "Stufenvertrag"
Der Abschluss von Stufenverträgen ist bei Architekten und Ingenieuren nicht unüblich. Ihnen kann insbesondere in einem Mängelprozess erhebliche Bedeutung zukommen.
Auch Schiedsrichter können (ausnahmsweise) befangen sein
Treffen die Parteien eine Schiedsabrede, entscheidet über Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ein privates Schiedsgericht mit einem oder mehreren Schiedsrichtern. Für die zur Entscheidung berufenen Schiedsrichter gelten dann die gleichen Maßstäbe für eine mögliche Befangenheit, wie bei gesetzlichen Richtern
VERSICHERUNGSRECHT
Rückgriff des Architekten beim "passiven" Versicherer erfolgreich
Wird der Planer für Mängel seines Werks in Anspruch genommen, stellt sich häufig die Frage, ob er die daraus entstehenden finanziellen Belastungen auf seinen Versicherer abwälzen kann.
VERGABERECHT
Öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, die im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätig sind, sind als öffentliche Auftraggeber nach dem EU-Vergaberecht anzusehen.
Keine wiederholte Eignungsprüfung
Beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt.