HomeWissenNewsletterNewsletter: Datenschutzrecht für Webseitenbetreiber und Online-Händler 07/2025
2025

Newsletter: Datenschutzrecht für Webseitenbetreiber und Online-Händler 07/2025

Seit dem 20. Juli unzulässig: OS-Hinweis jetzt aus Impressum und AGB entfernen

Viele Unternehmen führen in ihrem Impressum und in den AGB noch einen Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Was lange verpflichtend war, ist seit diesem Sonntag, dem 20. Juli 2025, überholt: Die Plattform wurde endgültig abgeschaltet.

Damit entfällt nicht nur die Informationspflicht – der Hinweis ist nun unzulässig und kann rechtlich zum Problem werden. Wer ihn weiterhin aufführt, riskiert Abmahnungen wegen Irreführung. Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf für viele Website-Betreiber, insbesondere für Online-Shops.

Für Rückfragen zu den einzelnen Themen steht Ihnen unser Datenschutzrechts-Team gerne zur Verfügung.

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram