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Sondernewsletter 1. Corona-Virus (Covid-19) 2020/03

Das Corona-Virus ist in der Berichterstattung der Medien derzeit allgegenwärtig. Nahezu jedes Nachrichtenportal veröffentlicht – zum Teil zweifelhafte – Antworten zu den arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Virus stellen.

Unser Arbeitsrechts-Team hat in unserem 1. Sondernewsletter vom 06. März 2020 die häufigsten Fragen und Antworten von Unternehmen zu Krankheit, Quarantäne, Betriebseinschränkungen und Kurzarbeit unten stehend zusammengestellt:

  1. Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckungen von zu Hause aus arbeiten?
  2. Können Arbeitnehmer aufgrund von Ansteckungsgefahr oder Quarantänemaßnahmen angewiesen werden von zu Hause aus zu arbeiten?
  3. Darf ein Arbeitnehmer gefragt werden, wo er seinen Urlaub verbracht hat?
  4. Ein Arbeitnehmer ist aufgrund behördlicher Anordnungen in Quarantäne. Ist hierfür auch Entgeltfortzahlung zu leisten?
  5. Sind zum Schutze der Arbeitnehmer weitere Maßnahmen zu ergreifen?
  6. Aufgrund vermehrter Kundenabsagen bzw. einer Unterbrechung der Lieferkette kann der Geschäftsbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Sind die Arbeitnehmer dennoch zu vergüten?
  7. Besteht die Vergütungspflicht auch dann fort, wenn aufgrund eines Covid-19-Verdachts eine Betriebsschließung durch die Gesundheitsämter erfolgt?
  8. Berechtigen Quarantänemaßnahmen zum Bezug von Kurzarbeitergeld?
  9. Es wurde keine Betriebsstilllegung/Quarantäne durch die Behörden angeordnet. Berechtigt der konjunkturelle Einbruch dennoch zum Bezug von Kurzarbeitergeld?
  10. Kann ein Arbeitnehmer mit starken Krankheitssymptomen gegen seinen Willen nach Hause geschickt werden?
  11. Kann der Arbeitnehmer angeordnete Geschäftsreisen wegen eines Infektionsrisikos verweigern?
  12. Das Kind eines Arbeitnehmers ist spontan erkrankt/die Kita wurde geschlossen. Muss der Arbeitnehmer zur Beaufsichtigung des Kindes von der Arbeit befreit und vergütet werden?
  13. Vereinzelt halten die Behörden Züge und Busse an und isolieren Reisende, wenn der Verdacht einer Covid-19-Erkrankung besteht. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber bei Zuspätkommen oder Nichterscheinen des Arbeitnehmers?

Auf unserer Übersichtsseite zum Corona-Virus beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen aus weiteren Rechtsgebieten zur aktuellen Situation.

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