HomeWissenNewsletterSondernewsletter Arbeitsrecht 07/2021
2021

Sondernewsletter Arbeitsrecht 07/2021

Die aktuelle Legislaturperiode nähert sich ihrem Ende. Auf den letzten Metern hat die Bundesregierung auf Drängen der SPD das sogenannte Betriebsräte-Modernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Es wird am 16.07.2021 in Kraft treten.

Ursprünglich hatte das SPD geführte Arbeitsministerium den Entwurf des Gesetzes noch unter dem Namen "Betriebsrätestärkungsgesetz" geführt, mit der klaren Zielsetzung, insbesondere die Gründung von Betriebsräten in Unternehmen zu erleichtern. Im jetzt verabschiedeten Gesetz sind allerdings weitere Neuerungen wie eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim allgegenwärtigen Thema "Home-Office und mobiles Arbeiten" enthalten, sowie neue Regelungen zu IT-Nutzung und Datenschutz durch den Betriebsrat.

Der nachfolgende Sondernewsletter gibt eine Einschätzung ab, inwieweit tatsächlich eine "Stärkung" der Arbeitnehmer bei der Wahl von Betriebsräten geschaffen wurde und welche Neuerungen das Gesetz für die Unternehmen bereithält, die bereits über Betriebsräte verfügen.

A. Änderungen rund um das Wahlverfahren - Erleichterung von Betriebsratswahlen?
B. Neue Mitbestimmungsrechte – Mobile Office und KI
C. Datenschutz und IT-Nutzung durch den Betriebsrat

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram