2026
KI-basierte Übersetzungstools sind aus dem Unternehmensalltag kaum noch wegzudenken. Mit einem Klick werden Dokumente, Texte und Gespräche in verschiedene Sprachen übersetzt. Dabei werden regelmäßig mehr Daten verarbeitet, als den Nutzern bewusst ist. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat dazu das Papier „AI in a nutshell 2“ mit wichtigen Hinweisen für bayerische öffentliche Stellen veröffentlicht. Mit Blick auf die dort dargestellten Anforderungen der DSGVO ist das Papier auch für Unternehmen außerhalb Bayerns eine wertvolle Orientierungshilfe.
2026
Im Online-Handel mit Verbrauchern gelten bereits umfangreiche Informationspflichten, die ab dem 27.09.2026 nochmals erweitert werden. In unserem Sondernewsletter vom 26.05.2026 hatten wir bereits die wichtigsten Informationen zur neuen Widerrufsfunktion sowie zum Gewährleistungs- und Garantielabel zusammengefasst.
2026
Bislang verpflichtet § 38 Abs. 1 BDSG Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese feste Schwelle ist eine Besonderheit des deutschen Rechts.
2026
Ab dem 27.09.2026 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft. Händler sind dann bei dem Verkauf von Waren verpflichtet, Verbraucher mit einem „Gewährleistungslabel“ über die gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte und mit einem „Garantielabel“ über bestehende Herstellergarantien zu informieren. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Online-Shops als auch für den stationären Einzelhandel. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
2026
Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, über eine Online-Benutzeroberfläche oder eine mobile Anwendung („App“) schließen, müssen ab dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.