Wir beantworten erbrechtliche Fragen und gestalten Verfügungen von Todes wegen aller Art und beraten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Erbansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche setzen wir außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich durch bzw. wehren solche Ansprüche ab. Wir bearbeiten Anforderungen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen.
Mit den Regelungsbedürfnissen Selbstständiger und Unternehmer sind wir besonders vertraut. Wir unterstützen bei einer rechtssicheren, rechtzeitigen und steuergünstigen Nachfolgeplanung. Hier und bei der Bearbeitung von Erbstreitigkeiten verfolgen wir einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz, der idealerweise den Familienfrieden schont. Dabei arbeiten wir in einem Team mit Spezialisten aus den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht. Deshalb können wir Probleme aus solchen Schnittstellenbereichen wie auch zum Familienrecht erkennen und lösen.
Wir entwickeln rechtzeitige Vorsorgevollmachten zur Meidung einer Betreuung und beraten zur Lösung von Konflikten in diesem Bereich zum Schutz der Interessen des Betroffenen.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.