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Rechtsgebiete

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Das öffentliche Bau- und Planungsrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen der Raumordnungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sowie des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, wie auch damit in Zusammenhang stehende Abgaben. In diesen Bereichen beraten wir Unternehmen und die öffentliche Hand. Zur erfolgreichen Umsetzung von Bauvorhaben unterstützen wir unsere Mandanten frühzeitig bei der Schaffung von Baurecht, namentlich in Baugenehmigungs-, denkmalrechtlichen und sonstigen Verwaltungsverfahren. Soweit eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, führen wir verwaltungsgerichtliche Prozesse.
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