Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechtsund Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Nun kommt das EU-Lieferkettengesetz. Was sind die Unterschiede und wie wirkt sich das auf das deutsche Gesetz aus? Diese und weitere Fragen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Round Table der Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten.
„Die Unternehmen wissen, dass die EU-Richtlinie umgesetzt werden muss. Das wäre nur ein politisches Signal ohne große wirtschaftliche Wirkung“, meinte Dr. Ulrich-Peter Kinzl.
Die Expertinnen und Experten der Wirtschaftskanzleien einigten sich, dass
Lieferkettengesetz ein gutes Ziel hat, aber auch ein großer
Kostentreiber.
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