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Vita
2024
Dem bereits am 26.09.2024 vom Bundestag verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat nun auch der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten und versprechen insbesondere für Arbeitgeber signifikante Erleichterungen durch den Abbau überflüssiger bürokratischer Hürden, um so den Weg für eine modernisierte, digitalere Arbeitswelt zu ebnen.
2024
Von der Remote-Arbeit über hybride Arbeitsmodelle bis hin zu individuellen Arbeitszeitregelungen – die Zukunft der Arbeit ist mobil, digital und flexibel. Nicht zuletzt im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel ist es dringend geboten, dass Arbeitgeber diese Veränderungen aktiv vorantreiben.
2023
Der Schutz der Rechte behinderter Menschen ist der Rechtsordnung ein besonderes Anliegen.Bereits das Grundgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. Dieser Grundsatz wird im Arbeitsrecht durch verschiedene Regelungen zur Sicherstellung der Inklusion behinderter Menschen im Arbeitsleben konkretisiert.
2023
Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit bereits entschieden, dass der Verfall von Urlaubsansprüchen nur in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr auf seine restlichen Urlaubstage und den drohenden Verfall seitens des Arbeitgebers hingewiesen wurde. Anderenfalls tritt der zum Jahresende nicht verfallene Urlaub zum Urlaubsanspruch hinzu, der zu Beginn des Folgejahres entsteht.