Die auf Silo- und Anlagenbau spezialisierte KURZ Silosysteme wurde im Rahmen einer Nachfolgeregelung von der Beteiligungsgesellschaft QVM Privatkapital mehrheitlich übernommen. Die bisherigen Alleingesellschafter bleiben mit einer Minderheitsbeteiligung aktiv involviert und der geschäftsführende Gesellschafter bleibt weiterhin Geschäftsführer. BRP RENAUD hat die Gesellschafter der Kurz Silosysteme bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
KURZ Silosysteme, gegründet 1927, konstruiert und fertigt hochwertige Siloanlagen aus Stahl unter anderem für Schüttgüter und agiert als zuverlässiger Partner internationaler Anlagenbauer. Durch die erfolgreiche Verschmelzung von modernsten Technologien, branchenübergreifendem Fachwissen und jahrzehntelanger Erfahrung entwickelte sich KURZ Silosysteme zu einem weltweit gefragten Experten für das Engineering wie auch für die Fertigung von Silos sowie komplexer Siloanlagen.
QVM Privatkapital ist eine unabhängige, inhabergeführte Beteiligungsgesellschaft, die mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum Eigenkapital zur Verfügung stellt. Das Kapital wird vom QVM Management und einem festen Kreis erfolgreicher Unternehmerpersönlichkeiten investiert.
Mit der Übernahme durch QVM Privatkapital soll sichergestellt werden, dass KURZ Silosysteme auf einem erfolgreichen Wachstumspfad bleibt und weitere technologische Fortschritte erzielt.
Berater Verkäufer BRP RENAUD Dr. Axel Neumahr (Corporate/M&A, Federführung) Mihai Poalelungi (Corporate/M&A) Daniela Glöckle (Steuerrecht)
M&A-Berater Verkäufer Sonntag Corporate Finance GmbH Benedikt Pohlner und Team
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.