In unserem zweiten Medizinrecht-Newsletter (Stand 02.04.2020) haben wir für Sie die Auswirkungen der Corona-Krise auf die ärztliche Vergütung zusammengefasst. Bei Rückfragen steht Ihnen gerne unser Medizinrechts-Team zur Verfügung.
Wegen der Corona-Krise sind meine Fallzahlen erheblich gesunken. Muss ich damit rechnen, dass nun meine monatliche Abschlagszahlung gekürzt wird?
Wegen der Corona-Krise sind meine Fallzahlen erheblich gesunken. Gibt es im Honorarverteilungsmaßstab hierfür Härtefallregelungen?
Unter welchen Voraussetzungen gewährt die KV BW Ausgleichszahlungen?
Ändert die KV BW infolge der Corona-Krise ihre monatlichen Abschlagszahlungen oder laufen diese weiter?
Hat es Auswirkungen auf meine Abschlagszahlungen, wenn ich für meine Mitarbeiter Kurzarbeit beantrage?
Bekomme ich auch dann die von der KV BW in Aussicht gestellte Ausgleichszahlung für das Quartal 1/2020, wenn ich für meine Mitarbeiter Kurzarbeit anmelde?
Erhalten auch Neupraxen eine Ausgleichszahlung infolge der Corona-Krise?
Müssen vor der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen eigene Reserven oder Kreditrahmen ausgeschöpft werden?