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2025

Newsletter: Datenschutzrecht für Webseitenbetreiber und Online-Händler

Anforderungen an die Gestaltung des Bestellbuttons

Für Online-Händler gelten bei entgeltlichen Verbraucherverträgen besondere Pflichten. Sie müssen unter anderem gemäß § 312j Abs. 3 BGB am Ende eines Bestellvorgangs einen Bestellbutton einrichten, der mit eindeutigen Formulierungen, wie zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“, die Zahlungsverpflichtung kennzeichnet.

EuGH: Anrede in Online-Formularen

Um Kunden personalisiert anzusprechen, wird in Online-Shops häufig die Auswahl der Anrede („Herr/Frau“) als Pflichtfeld gekennzeichnet. Der EuGH entschied (Urt. v. 09.01.2025 -  C-394/23), dass die Angabe des Geschlechts nicht abgefragt werden darf, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages nicht notwendig ist. Vielmehr reichen in aller Regel allgemeine Anredemöglichkeiten aus.
Für Rückfragen zu den einzelnen Themen steht Ihnen unser Datenschutzrechts-Team gerne zur Verfügung.

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