Viele Unternehmen führen in ihrem Impressum und in den AGB noch einen Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Was lange verpflichtend war, ist seit diesem Sonntag, dem 20. Juli 2025, überholt: Die Plattform wurde endgültig abgeschaltet.
Damit entfällt nicht nur die Informationspflicht – der Hinweis ist nun unzulässig und kann rechtlich zum Problem werden. Wer ihn weiterhin aufführt, riskiert Abmahnungen wegen Irreführung. Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf für viele Website-Betreiber, insbesondere für Online-Shops.