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2022

Anzeigepflichten bei Ausgliederungen

Mit dem FISG hat der Gesetzgeber in § 34 Abs. 3 VAG eine Verordnungsermächtigung für das BMF bezüglich des Anzeigeverfahrens bei Ausgliederungen eingeführt. Diese Ermächtigung hat das BMF an die BaFin delegiert, die am 3.12.2021 ihren Referentenentwurf für die Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hat. Die Konsultationsfrist endete am 31.12.2021, die Verordnung sollte bereits am 1.1.2022 (!) in Kraft treten. Offenbar hatte die BaFin nur eine pro-forma-Konsultation geplant. Sie hat aber am 11.1.2022 mitgeteilt, dass die geplante Verordnung bis auf weiteres nicht in Kraft treten soll.

Bewertung: Der Entwurf enthält unverhältnismäßige 22 Anzeigepflichten vor und 14 Anzeigepflichten nach Vertragsschluss. Er produziert neue materielle Unklarheiten, etwa im Hinblick auf anzeigepflichtige "schwerwiegende Reputationsschäden beim Dienstleister". Vor allem bestehen aber grundsätzliche Bedenken gegen die Verordnung und ihren konsultierten Inhalt. 

Unsere Stellungnahme zur Konsultation finden Sie hier. 

Literaturhinweis: Zu Praxisfragen beim Outsourcing zuletzt Hausch, VersR 2021, 1539.

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