HomeWissenNewsletterdetailBaukostenerhöhung ist honorarwirksam
2019

Baukostenerhöhung ist honorarwirksam

Entgegen der verbreiteten Auffassung nimmt der Architekt oder Ingenieur bei der Berechnung seiner Honorare an der Erhöhung der Baukosten teil, nämlich dann, wenn die Ursache für die Erhöhung der Baukosten auf einer Änderung der Planung fußt. Grundlage seines Honorars ist stets die Kostenberechnung auf der Grundlage des zur Ausführung gelangenden Entwurfs. Ändert sich der Entwurf nach Erstellung der Kostenberechnung, ist die Kostenberechnung fortzuschreiben. Hierauf weist das OLG München in einem unlängst veröffentlichten Beschluss hin (27 U 3253/16). Davon zu unterscheiden ist allein die bloße Baupreissteigerung, d. h. die Erhöhung der Kosten aufgrund der Entwicklung der Baupreise, also ohne Einfluss von Änderungen am Entwurf. Hieran – und allein hieran – nimmt der Architekt oder Ingenieur bei der Honorierung seit Einführung der HOAI 2009 nicht mehr teil.

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