HomeWissenNewsletterdetailBestimmung der Haftungsquote zwischen Planer und Bauunternehmer
2019

Bestimmung der Haftungsquote zwischen Planer und Bauunternehmer

Haben Planer und Unternehmer gemeinschaftlich einen Mangel verursacht, haften sie als Gesamtschuldner für die Mangelbeseitigungskosten. Streitig ist dann aber häufig noch die interne Haftungsquote. Das OLG Stuttgart hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass im Verhältnis zwischen Planer und Bauunternehmer keine Vermutung für ein Übergewicht eines bestimmten Verursachungsanteils besteht, sondern die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (10 U 150/17). Die Festlegung der Haftungsquote ist dabei zwar eine Rechtsfrage, darf aber vom Richter auf die Feststellungen eines Sachverständigen zur Bedeutung eines Mitverursachungsanteils aus bautechnischer Sicht gestützt werden. Kriterien für die Festlegung der Quote sind die Bedeutung der Verursachungsbeiträge im Bauablauf und für die Höhe der Schäden sowie der Grad des Verschuldens.

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