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2020

Betriebs- und Personalratssitzungen online möglich

Wir haben bislang stets darauf hingewiesen, dass rechtmäßige Beschlüsse des Betriebsrats (bzw. des Personalrats) nach der aktuellen Rechtslage in Video- und Telefonkonferenzen nicht gefasst werden können. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte daher zu Beginn der Corona-Situation, in einer bis dato beispiellosen Vorgehensweise versucht, diese Rechtslage "wegzuwischen": In einer sogenannten Ministererklärung auf der Website des Ministeriums gab er bekannt, dass der Betriebsrat sich an die derzeitige Rechtslage vorerst nicht halten müsse.

Nachdem das Ministerium inzwischen eingesehen hat, dass geltendes Recht nicht durch Wunschvorstellungen eines Ministers geändert werden kann, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Hiernach sollen Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz gefasst werden können. Die Regelung soll rückwirkend (!) zum 01.03.2020 in Kraft treten und zeitlich befristet gelten: Bei Betriebsräten bis zum 31.12.2020; bei Personalräten bis 31.03.2021.

Die Neuregelung soll auch virtuelle Einigungsstellen und Sitzungen des Wirtschaftsausschusses ermöglichen.

Welche Reglungen konkret in Kraft treten, werden wir kommunizieren, sobald der entsprechende Gesetzesbeschluss vorliegt. Bis dahin empfehlen wir aber auch weiterhin, keine virtuellen Betriebsratssitzungen zuzulassen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht sicher abgesehen werden, welche formalen Voraussetzungen bei den Online-Betriebsratssitzungen gelten werden. Selbst wenn die gesetzlichen Änderungen rückwirkend in Kraft treten, könnte ein gefasster Beschluss dennoch unwirksam sein.

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