Gemeinsam mit der französischen Autorité de la Concurrence hat das Bundeskartellamt am 06.11.2019 eine Studie mit dem Titel "Algorithms and Competition" veröffentlicht. Algorithmen sind innovativ, effizient und wichtige Treiber der Digitalisierung, bergen, wenn sie Einfluss auf das Wettbewerbsverhalten nehmen, aber auch Risiken für den Wettbewerb. Die Studie untersucht die mit dem Einsatz von Preissetzungsalgorithmen verbundenen Risiken. Sie stellt fest, dass Algorithmen traditionelle wettbewerbswidrige Verhaltensweisen unterstützen können, indem z. B. eine zwischen Unternehmen anderweitig getroffene Kartellvereinbarung automatisiert durchgeführt, getarnt oder überwacht wird. Weiter können Dritte (z. B. Berater, Softwareentwickler) mehreren Wettbewerbern Algorithmen zur Verfügung stellen, die dann auch ohne direkte Kommunikation zwischen den Wettbewerbern zu kartellrechtswidrigen Koordinierungen führen.
Schließlich kann eine Kollusion durch die parallele Verwendung individueller, selbstlernender Algorithmen hervorgerufen werden. In dieser Konstellation würde die Koordinierung des Marktverhaltens allein auf der Interaktion von Computern beruhen.
Für alle Szenarien gilt, dass Unternehmen darüber nachdenken müssen, wie sie die Einhaltung des Kartellrechts sicherstellen, wenn sie Preissetzungsalgorithmen verwenden. Kartellbehörden werden künftig verstärkt darauf achten. Oder in den Worten von EU-Wettbewerbskommissarin Vestager: "I think we need to make it very clear that companies can’t escape responsibility for collusion by hiding behind a computer program."