Grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber darf Urlaub nicht einseitig anordnen. Bezahlter Urlaub setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer diesen auch beantragt (und der Arbeitgeber den Urlaub auch genehmigt). Wir raten dennoch dazu, zumindest eine einvernehmliche Einbringung von Resturlaub mit dem Arbeitnehmer zu versuchen.