Die europäische Kommission hat wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland am 23.06.2017 Klage beim EuGH erhoben (Az. C-377/17). Im Zentrum steht der Vorwurf, dass die HOAI die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt behindert. Am 07.11.2018 fand nun die mündliche Verhandlung vor der vierten Kammer des EuGH statt. Als nächstes folgen die Schlussanträge des Generalanwalts, der eine Empfehlung ausspricht. Im Anschluss entscheidet der EuGH, ob er dem Vorschlag des Generalanwalts folgt. Mit einer Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2019 gerechnet.