HomeWissenNewsletterdetailEntscheidung des Schiedsgutachters bindet die Parteien 
2020

Entscheidung des Schiedsgutachters bindet die Parteien 

Die Parteien können vereinbaren, dass die Entscheidung über die Höhe des Planerhonorars durch einen Honorarsachverständigen festgesetzt wird. Das Kammergericht hat hierzu entschieden, dass die Feststellung eines solchen Schiedsgutachters zur Honorarhöhe für die Parteien bindend und nur unter bestimmten Voraussetzungen durch ein gerichtliches Verfahren angreifbar ist (27 U 151/17). Ein Honorarschiedsspruch kann lediglich dann angegriffen werden, wenn er offenbar unrichtig ist oder auf schwerwiegenden Verfahrensmängeln beruht. Hierzu zählt etwa die Parteilichkeit des Schiedsgutachters. Ein angerufenes Gericht ist an diese Grenzen der Prüfbarkeit gebunden, weshalb ein Schiedsspruch im Regelfall nicht mehr angreifbar ist.

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