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2021

Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Baulandmobilisierungsgesetz hingewiesen. Dessen Ziel ist, ausreichend Bauland zu aktivieren, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Erreicht werden soll dies durch weitreichende Änderungen des Bauplanungsrechts. Unter anderem werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt, es sind Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsprozess im Innen- und Außenbereich vorgesehen, darüber hinaus ist eine strenge Regulierung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geplant und das umstrittene Baugebot soll ausgeweitet werden.

Am 28.05.2021 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestags zum Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt. Das Gesetz kann in Kraft treten, nachdem es der Bundespräsident unterzeichnet hat. Damit ist kurzfristig zu rechnen.

Für weitergehende Informationen zu diesem Thema können Sie sich auf unserer Homepage unter brp.de/newsletter-anmeldung für den Newsletter "Öffentliches Bau- und Planungsrecht" anmelden. Dann erhalten Sie eine E-Mail, in der die wichtigsten Neuerungen des Baulandmobilisierungsgesetzes vorgestellt werden.

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