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2021

Kurzüberblick zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren mit Compliance-Relevanz

Derzeit laufen mehrere Gesetzgebungsverfahren, die für viele Unternehmen im Rahmen ihrer Compliance-Vorkehrungen von großer Bedeutung sind bzw. sein werden, namentlich das Hinweisgeberschutzgesetz, das Lieferkettengesetz und das Verbandssanktionengesetz. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand dieser Gesetzgebungsverfahren:

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit 50 Mitarbeitern oder mehr ein Hinweisgebersystem einführen müssen. Die Richtlinie muss vom deutschen Gesetzgeber bis Dezember 2021 umgesetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich mit einem (inoffiziellen) Referentenentwurf aber noch in einem frühen Stadium. Presseberichten zufolge sind sich die Koalitionsparteien über die Ausgestaltung des "Hinweisgeberschutzgesetzes" weiterhin uneins. Klar ist aber, dass die Pflicht zur Einführung von Hinweisgebersystemen kommen wird. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit der Implementierung eines Hinweisgebersystems beschäftigen, bestimmte Vorüberlegungen anstellen und erste Vorkehrungen treffen. Kommen Sie jederzeit gerne schon jetzt auf uns zu, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Im April wurde ein Regierungsentwurf zum sog. "Lieferkettengesetz" veröffentlicht (BT-Drs. 19/28649), das Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten für die Lieferketten-Compliance auferlegen will. Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an das Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen in Deutschland festlegt. Nachdem der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat, soll der Entwurf am 20.05.2021 abschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden. Auch auf europäischer Ebene rückt die Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen in den Fokus – so hat das Europäische Parlament der Kommission eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen vorgeschlagen.

Unklar ist, wie es mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (sog. "Verbandssanktionengesetz"; BT-Drs. 19/23568) weitergeht. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Unternehmen künftig strafrechtlich angemessen belangen zu können. Es erscheint derzeit fraglich, ob die Koalitionsparteien das Gesetz trotz der starken Kritik am Gesetzesentwurf noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschieden. Nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzgeber das Gesetz erst einmal zurückstellt und in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf nimmt. 

Für alle drei Gesetzesvorhaben gilt: Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren beobachten und Sie über die Details zu den Gesetzen und etwaigen Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen rechtzeitig in einer der nächsten Ausgaben unseres Compliance-Newsletters informieren.

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