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2023

LG Stuttgart zu "Greenwashing"

LG Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022 – 36 O 92/21 KfH

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsregulierung auf den Gebieten Environmental, Social und Governance ("ESG") taucht häufig das Schlagwort "Greenwashing" auf. Dieser plakative Begriff ist aber rechtlich nicht definiert und wird zudem in den Erwägungsgründen der einschlägigen EU-Rechtsakte unterschiedlich beschrieben (dazu Bürkle, VersR 2022, 401, 409). Der Begriff "Greenwashing" muss daher auf der Basis des geltenden Rechts konkretisiert werden. Eine wichtige Rechtsquelle bildet dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wie das hier behandelte Urteil zeigt.

Ein Unternehmen aus Luxemburg, das Investmentfonds auflegt, hatte im Internet mit der Aussage geworben, dass mit der Anlage in dem fraglichen Fonds eine absolute CO2-Reduktion verbunden sei. Nur in einem separaten Dokument erfolgte der relativierende Hinweis, dass nicht garantiert werden könne, dass die Anlageziele des Fonds auch tatsächlich erreicht werden. Das LG Stuttgart hielt die Angabe einer absoluten CO2-Reduktion für eine Werbung mit fixen Werten, obwohl es sich tatsächlich nur um Zielwerte handele. Das Gericht geht somit von einer irreführenden Werbung mit Umweltschutzbegriffen aus, für es ähnlich strenge Maßstäbe wie für die Gesundheitswerbung anlegt.

Bewertung: Das Urteil zeigt plastisch auf, welche rechtlichen Risiken mit einer überzogenen oder unwahren Werbung bezogen auf Umweltaspekte entstehen können. Die Versicherungsunternehmen sind daher gut beraten, hier trotz oder besser wegen der rechtlichen Unsicherheiten keinen zu offensiven Ansatz zu verfolgen.

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