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2019

OLG Düsseldorf: Geldbuße im Bierkartell aufgehoben

Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2014 gegen die Carlsberg-Brauerei im sogenannten Bierkartell ein Bußgeld in Höhe von ca. 62 Mio. € verhängt. Carlsberg legte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Oberlandesgericht gab diesem Einspruch statt und stellte das Verfahren gegen Carlsberg ohne Verhängung einer Geldbuße ein. Das Gericht sah lediglich Preisabsprachen aus dem Jahr 2007 als erwiesen an. Diese Verstöße verjährten aber bereits im Jahr 2017, also während des Einspruchsverfahrens. Die vom Bundeskartellamt vorgeworfenen jüngeren Verstöße bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen nicht.

Die Entscheidung stellt einer der seltenen Fälle dar, in denen ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid grundlegend Erfolg hat. Dies ist besonders deshalb beachtlich, weil in der jüngeren Vergangenheit diverse Unternehmen in verschiedenen Kartellverfahren ihre Einsprüche vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf selbst zurückgenommen hatten. Der Grund hierfür war, dass die geänderte Rechtsprechung zur Bußgeldberechnung in mehreren Fällen dazu führte, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf im Einspruchsverfahren die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder teils exorbitant erhöhte. Auch im Einspruchsverfahren von Carlsberg forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht eine Vervierfachung (!) des Bußgelds gegen Carlsberg auf 250 Mio. €. Carlsberg hat sich davon – anders als Radeberger, das den Einspruch unmittelbar vor Prozessbeginn zurückzog – nicht beeindrucken lassen und im Ergebnis vollumfänglich obsiegt.

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