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2021

Rechtsschutzversicherung: Ausschluss von Darlehens- und Versicherungswiderruf

Die Gerichte sind weiterhin in großem Umfang mit Verfahren belastet, die den Widerruf von Darlehens- und Versicherungsverträgen aufgrund angeblich fehlerhafter Belehrungen über das Widerrufsrecht betreffen. Die - nicht selten erfolglosen - Rechtsstreite führen zu erheblichen Kosten bei den Rechtsschutzversicherern. Diese versuchen, durch eine entsprechende Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen gegenzusteuern. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.03.2021 die Klausel eines Rechtschutzversicherers gebilligt, die Rechtsstreite über den Widerruf von Darlehens- und Versicherungsverträgen mit der Begründung einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht vom Versicherungsschutz ausnimmt. Die Klausel gilt nur für den Fall, dass der betreffende Darlehens- oder Versicherungsvertrag vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.

Aus Versicherungsnehmersicht bestätigt das Urteil, dass ein Wechsel des Rechtsschutzversicherers gut überlegt werden sollte. Nicht selten kommt es dabei zu einer Verschlechterung des Versicherungsschutzes aufgrund aktualisierter Versicherungsbedingungen und zu Deckungslücken in Bezug auf Rechtsstreite, deren Ursache schon vor dem Wechsel des Versicherers angelegt wurde (hier: Abschluss des Darlehens- oder Versicherungsvertrags), jedoch erst nach dem Wechsel zu einem Rechtsschutzfall führt (hier: Ablehnung des Widerrufs durch den Darlehensgeber/Versicherer). 

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