Die im Januar 2021 in Kraft getretene 10. GWB-Novelle hat die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamts gestärkt und gleichzeitig die Verteidigungsrechte von Unternehmen und Mitarbeitern in Kartellverfahren geschwächt. Dafür sollten sich Unternehmen im Rahmen ihrer präventiven Compliance-Vorkehrungen wappnen.
Inhalt der Neuregelung
Das Bundeskartellamt erhält durch die Gesetzesänderung zusätzliche Ermittlungsbefugnisse in Kartellbußgeld- und Kartellverwaltungsverfahren, insbesondere durch die Neufassung der Regelungen zu Auskunftsverlangen (§ 59 GWB) sowie die Schaffung einer speziellen Regelung für kartellbehördliche Durchsuchungen (§ 59b GWB).
Für die präventiven Compliance-Bemühungen von Unternehmen sind vor allem die erweiterten Befugnisse des Bundeskartellamts bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen des Unternehmens und Wohnungen von Mitarbeitern ("Dawn Raids") zu beachten.
Das Bundeskartellamt hat nun bei Durchsuchungen das Recht, "Informationen, die den Zugang zu Beweismitteln ermöglichen könnten, sowie Erläuterungen zu Fakten oder Unterlagen, die mit dem Gegenstand und dem Zweck der Durchsuchung in Verbindung stehen könnten, zu verlangen und ihre Antworten zu Protokoll zu nehmen". Anders als bisher können Unternehmen und Mitarbeiter bei Durchsuchungen des Bundeskartellamts ihre Mitwirkung nicht generell verweigern. Sie können demnach unter anderem verpflichtet sein, Fragen zum Aufbewahrungsort bestimmter Unterlagen zu beantworten und den Inhalt bestimmter Dokumente zu erläutern. Unter Umständen müssen sie sich dabei sogar selbst belasten.
Erfüllt ein Unternehmen bzw. ein Mitarbeiter die Mitwirkungspflichten bei Durchsuchungen nicht oder nicht rechtzeitig, kann das Bundeskartellamt eine Geldbuße verhängen.
Durch die Neuregelung findet eine Angleichung zur Rechtslage bei Durchsuchungen der EU-Kommission statt. Hingegen unterscheiden sich die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamts künftig stärker von denen anderer deutscher Ermittlungsbehörden.
Konsequenzen für Unternehmen
Falsches Verhalten eines Unternehmens bzw. der involvierten Personen bei einer Durchsuchung kann zu erheblichen Schäden für ein Unternehmen führen. Unternehmen sollten sich und ihre Mitarbeiter deshalb im Rahmen ihrer Compliance-Vorkehrungen auf den "Worst Case" einer (kartell-)behördlichen Untersuchung vorbereiten. Dabei ist zu bedenken, dass unterschiedliche Regeln gelten können, je nachdem, welche Behörde die Durchsuchung durchführt.
Vor der 10. GWB-Novelle erstellte Durchsuchungsleitfäden und Schulungsunterlagen decken die neuen Mitwirkungspflichten bei Durchsuchungen des Bundeskartellamts regelmäßig nicht ab und sollten deshalb angepasst werden.
Unternehmen, die das Thema Durchsuchungen im Rahmen ihrer Compliance-Vorkehrungen noch nicht aufgegriffen haben, sollten dies in Anbetracht der drohenden Bußgelder und Schäden bei falschem Verhalten bei Durchsuchungen nachholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mitarbeitern das richtige Verhalten bei Durchsuchungen zu vermitteln, von Durchsuchungsleitfäden über Schulungen und Workshops bis hin zu sog. "Mock Dawn Raids", bei denen zu Übungszwecken der Ernstfall einer behördlichen Durchsuchung simuliert wird.