Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Änderung aufmerksam machen, die ab 17. Dezember für Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend wird: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Nach dem HinSchG müssen die betroffenen Unternehmen interne Meldestellen mit eigenen Meldekanälen einrichten, damit Mitarbeitende vertraulich und vor Repressalien geschützt auf Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen können.
Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir unseren Mandanten eine unbürokratische und flexible Lösung an. Unser Beratungsangebot reicht von der Beratung zum Aufbau der Meldestelle, dem Entwurf der für den Betrieb der Meldestelle erforderlichen Dokumente bis hin zu Schulungen von Mitarbeitern, internen Ermittlungen und dem Betrieb der internen Meldestelle.
Dr. Stefan Reuter steht Ihnen für Rückfragen und unverbindlichen Anfragen zur Verfügung.
Aktuelle Fachbeiträge von Dr. Andreas Digel im INGBW Magazin
Dr. Andreas Digel schreibt regelmäßig zu rechtlichen Themen in der Kolumne im INGBW Magazin der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Im vergangenen Jahr erschienen seine Fachbeiträge zu aktuellen Themen:
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.