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06.12.2023

Hinweisgeberschutz im Blick: Ab Dezember Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Änderung aufmerksam machen, die ab 17. Dezember für Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend wird: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Nach dem HinSchG müssen die betroffenen Unternehmen interne Meldestellen mit eigenen Meldekanälen einrichten, damit Mitarbeitende vertraulich und vor Repressalien geschützt auf Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen können.

Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir unseren Mandanten eine unbürokratische und flexible Lösung an. Unser Beratungsangebot reicht von der Beratung zum Aufbau der Meldestelle, dem Entwurf der für den Betrieb der Meldestelle erforderlichen Dokumente bis hin zu Schulungen von Mitarbeitern, internen Ermittlungen und dem Betrieb der internen Meldestelle.

Dr. Stefan Reuter steht Ihnen für Rückfragen und unverbindlichen Anfragen zur Verfügung.

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