Am 16.11.2022 hat die Europäische Kommission den Digital Services Act (DSA) erlassen, um Nutzer von sogenannten Online-Vermittlungsdiensten besser zu schützen und die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Begriff der Online-Vermittlungsdienste umfasst nicht nur die sehr großen Online-Plattformen wie Facebook oder Instagram (für die der DSA schon seit August 2023 gilt), sondern unter anderem auch Anbieter von Cloud-Services, Hosting-Anbieter und Online-Marktplätze. Nach strenger Auffassung sollen sogar gewöhnliche Online-Shops unter das neue Gesetz fallen.
Da der DSA eine ganze Reihe von neuen gesetzlichen Pflichten enthält, die einzuhalten sind und bei Verstößen Bußgelder von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes drohen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Adressaten des DSA
Der Anwendungsbereich des DSA ist sehr weit gefasst und umfasst alle Online-Vermittlungsdienste, die Dienste für EU-Nutzer anbieten. Eine Vermittlungsdienstleistung im Sinne des DSA liegt vor, wenn folgende Dienste in Zusammenhang mit Informationen, die von Nutzern bereitgestellt werden (sog. User Generated Content) angeboten werden:
Von manchen Stimmen wird ein sehr weiter Anwendungsbereich des DSA vertreten, so dass auch Kundenkonten von Online-Shops oder Apps sowie Online-Shops insgesamt vom Anwendungsbereich des DSA erfasst sein sollen.
Die Pflichten nach dem DSA
Der DSA sieht ein abgestuftes Regelungssystem vor. Die Pflichten der ersten Stufe richten sich an alle Vermittlungsdienste. Die zweite Stufe bilden die Hostingdienste (Art. 16-18 DSA). Die dritte Stufe umfasst die Online-Plattformen. Auf der vierten Stufe stehen die sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen (Art. 33-43 DSA). Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Pflichten der jeweiligen Stufe:
Handlungsempfehlung
Anbieter digitaler Leistungen für Unternehmer und Verbraucher müssen prüfen, ob sie unter den DSA fallen können. Dies gilt insbesondere für digitale Angebote wie Plattformen, auf denen Nutzer eigene Inhalte darstellen und verbreiten können, zum Beispiel über erweiterte Kundenkonten, Bewertungs- und Kommentarfunktionen, aber auch für Online-Marktplätze und Anbieter von Cloud-Leistungen. Die Umsetzung der neuen Pflichten kann mit erheblichem Organisationsaufwand verbunden sein. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn die neuen gesetzlichen Pflichten noch nicht umgesetzt wurden, da bei Verstößen und unzureichender Umsetzung empfindliche Bußgelder drohen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen und Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung.