HomeWissenNewsletterdetailAnforderungen für die Durchsetzung einer Bauhandwerkersicherheit
2023

Anforderungen für die Durchsetzung einer Bauhandwerkersicherheit

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Auftragnehmer auch für Nachtragsleistungen Sicherheit verlangen kann (VII ZR 154/21). Hierfür muss der die Sicherheit begehrende Unternehmer eine entsprechende Anordnung bzw. Beauftragung der dem Nachtrag zugrunde liegenden Leistungsänderung- oder erweiterung nachweisen. Sobald bewiesen ist, dass eine Vergütung für Nachträge dem Grunde nach geschuldet ist, reicht hinsichtlich der Höhe der begehrten Sicherheit ein schlüssiger Vortrag des Unternehmers zum Nachtragswert aus, um auch hierfür einen Anspruch auf Sicherheit zu begründen. Auch wenn sich das Urteil des BGH auf Nachträge aus einem VOB/B-Bauvertrag bezog, hat die Entscheidung auch Auswirkungen auf Planerverträge. Denn auch Architekten und Ingenieure sind berechtigt, von ihrem Auftraggeber eine Bauhandwerkersicherheit für ausstehendes Honorar zu verlangen.

Branchen und Expertisen

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram