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2021

EU-Kommission: Geldbußen wegen Abstimmungen zu technischen Entwicklungen

Die EU-Kommission hat am 08.07.2021 Geldbußen in Höhe von über 875 Mio. € gegen die VW-Gruppe und BMW verhängt. Daimler ist die Geldbuße als Kronzeuge erlassen worden. Nach den Feststellungen der EU-Kommission hatten die Automobilhersteller Absprachen über technische Entwicklungen im Bereich der Stickoxidreinigung getroffen, namentlich über die Größen ihrer AdBlue-Tanks, die AdBlue-Reichweiten und den zu erwartenden durchschnittlichen AdBlue-Verbrauch. Außerdem tauschten die Unternehmen diesbezüglich sensible Informationen aus.

Dieses Verhalten verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen das Kartellverbot. Dem Beschluss der EU-Kommission zufolge beschränken die Absprachen und der Informationsaustausch der Automobilhersteller den Wettbewerb um bestimmte Produktmerkmale, die für die Kaufentscheidung des Kunden von Relevanz sein können. Derartige Wettbewerbsparameter müssen nicht zwingend kommerziell sein, sie können auch technischer Natur sein. Die EU-Kommission nannte diesbezüglich zwei Wettbewerbsparameter, die beschränkt wurden: Eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Reinigung der NOx-Emissionen (sogenannte „Übererfüllung“) sowie den AdBlue-Nachfüllkomfort.

Während es in der Vergangenheit bei Kartellbußgeldverfahren regelmäßig (zumindest auch) um Absprachen oder einen Informationsaustausch zu Preisen, Kunden oder Marktaufteilungen ging, hat die EU-Kommission in diesem Verfahren erstmalig Geldbußen für Kartellrechtsverstöße verhängt, die sich allein auf die Beschränkung der technischen Entwicklung bezogen. Dabei hatten die Gespräche der Automobilhersteller einen kartellrechtlich legitimen Ansatz, nämlich den technischen Fortschritt bei der Abgasreinigung. Der Grat zwischen zulässiger technischer Kooperation und kartellrechtswidriger Abstimmung ist bei Wettbewerbern jedoch schmal. Die Grenzen einer noch zulässigen technischen Kooperation wurden hier nach Ansicht der EU-Kommission überschritten. Sie konstatierte, das Verfahren sei "ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn eine eigentlich legitime technische Zusammenarbeit schiefgelaufen ist".

Die EU-Kommission kündigte an, auch künftig entschieden gegen alle Formen von Kartellrechtsverstößen vorzugehen, die die ehrgeizigen Ziele des Grünen Deals der EU gefährden.

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