Die aktuelle Bundesregierung hat die selbst gesteckten Ziele im Wohnungsbau verfehlt. Auch die künftige Bundesregierung dürfte an dem Ziel, deutlich mehr Wohnraum zu schaffen, festhalten. Gleiches wird für die Analyse gelten, dass diesem Ziel eine deutliche Überregulierung im Bauwesen entgegensteht. Hierrunter haben neben dem Bauherrn vor allem Architekten und Ingenieure zu leiden: Eine Vereinfachung würde Planungszeiten, Kosten und Haftungsprozesse reduzieren, ohne dass Qualitätseinbußen zu befürchten wären. Keinen Beitrag leisten wird hierfür wohl der sogenannte Gebäudetyp E: Nach der teils harschen Kritik von BGH-Richtern würde es überraschen, wenn das Gesetzesvorhaben in gleicher oder ähnlicher Form erneut aufgegriffen würde. So oder so bleiben Auftraggeber und Auftragnehmer von Planungs- und Überwachungsleistungen aufgerufen, selbst vertraglich zu definieren, welche Standards und Qualitäten ein Bauwerk aufweisen soll und muss. Solche Abreden gehen den anerkannten Regeln der Technik vor, ohne dass es eines gesetzgeberischen Eingriffes bedarf.