Am 27. September 2026 ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur sogenannten EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) in Kraft getreten, mit dem neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung eingeführt werden. Wir haben in unseren
IP Insights September hierüber berichtet.
Bisher sollten die strengen neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ab dem ersten Geltungstag uneingeschränkt auch für bestehende Lagerbestände im Handel greifen. Nur drei Tage vor Inkrafttreten der neuen Regeln hat der Gesetzgeber nun jedoch mit dem neuen § 15b UWG eine befristete Übergangsregelung für bestimmte Altbestände verabschiedet.