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2026

Newsletter III. Quartal 2026

BAURECHT

Keine Mitwirkung des Bauherrn – und dann?

Das Oberlandesgericht Bremen hat am 21.01.2026 eine äußerst unternehmerfreundliche Entscheidung getroffen, die allerdings kaum verallgemeinerungsfähig sein dürfte. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Bauherr hatte den Unternehmer mit der Errichtung eines Wintergartens und eines Carports beauftragt. Mehrere Versuche des Unternehmers, Material am Grundstück des Bauherrn anzuliefern, scheiterten am Bauherrn. 

Sind Algen auf dem Plaster ein Mangel?

In einem vom Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 03.12.2024 entschiedenen Fall hatte der Bauherr den Unternehmer mit der Herstellung einer Pflasterfläche als Zuwegung und Terrasse beauftragt. Die Fläche sollte begehbar und – im Bereich der Garagenzufahrt – mit Fahrzeugen befahrbar sein. Diese Funktion erfüllte die vom Unternehmer hergestellte Fläche.

DATENSCHUTZRECHT / IT-RECHT

KI-Übersetzungstools und Datenschutz: Hinweise für Unternehmen

KI-basierte Übersetzungstools sind aus dem Unternehmensalltag kaum noch wegzudenken. Mit einem Klick werden Dokumente, Texte und Gespräche in verschiedene Sprachen übersetzt. Dabei werden regelmäßig mehr Daten verarbeitet, als den Nutzern bewusst ist. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat dazu das Papier „AI in a nutshell 2“ mit wichtigen Hinweisen für bayerische öffentliche Stellen veröffentlicht. Mit Blick auf die dort dargestellten Anforderungen der DSGVO ist das Papier auch für Unternehmen außerhalb Bayerns eine wertvolle Orientierungshilfe.

KARTELLRECHTLICHE COMPLIANCE

Wenn Falschangaben in der Fusionskontrolle teurer werden als die Transaktion

Bei Transaktionen liegt der fusionskontrollrechtliche Fokus häufig darauf, in welchen Ländern eine Anmeldepflicht besteht, ob mit einer längeren Prüfung durch die Kartellbehörden zu rechnen ist und welche Maßnahmen bis zur Freigabe getroffen werden können. Zunehmend rückt aber ein weiteres Thema in den Vordergrund: Die Frage, wie Unternehmen mit Informationen gegenüber der Kartellbehörde umgehen. Zwei aktuelle Entscheidungen zeigen, dass Kartellbehörden die Integrität von Fusionskontrollverfahren mit großer Konsequenz schützen.

MIETRECHT

Kein Schadenersatz bei nur formal unwirksamer Kündigung

Kündigt ein Vermieter ein Wohnraummietverhältnis fristlos außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich, ohne dazu in der Sache berechtigt zu sein und nimmt er den Mieter dennoch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in Anspruch, kann die Geltendmachung dieser unberechtigten Ansprüche zu einem Schadenersatzanspruch des Mieters führen. 

VERGABERECHT

Produktneutrale Ausschreibung: Samsung gegen Apple (iPads)

Ein Schulträger schrieb für mehrere Schulen 665 Tablets aus und gab dabei Apple-iPads vor. Samsung, das sich durch die produktspezifische Vorgabe an einer Bewerbung gehindert sah, beanstandete die nicht produktneutrale Ausschreibung und den damit einhergehenden Ausschluss anderer Hersteller. Die Stadt als öffentlicher Auftraggeber berief sich für die verpflichtende Vorgabe der iPads u. a. auf das vorhandene, nur mit Apple-Geräten kompatible Mobile-Device-Management-System, den Aufwand eines Systemwechsels und mögliche Schwierigkeiten bei einem Mischbetrieb.

Vergaberecht ist Vergaberecht und Vertragsrecht ist Vertragsrecht!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 14.10.2026 klargestellt, dass nach wirksamer Zuschlagserteilung grundsätzlich kein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz mehr zur Verfügung steht. Im entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber Beförderungsleistungen europaweit ausgeschrieben und vergeben. Im Vertrag hatte er sich eine einseitige Verlängerungsoption um ein Jahr vorbehalten. Obwohl der Auftragnehmer wegen erheblicher Kostensteigerungen eine Verlängerung des Vertrags über die ursprünglich vereinbarte Laufzeit hinaus kurz vor deren Ablauf ablehnte, übte der Auftraggeber die Option aus.

VERSICHERUNGSRECHT

„Werkstattrisiko“ in der Kasko-Versicherung

Ein Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer muss dem Geschädigten auch solche Kosten ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Fachwerkstatt das Fahrzeug unsachgemäß, zu umfangreich oder zu teuer repariert. Insoweit trägt der Schädiger das sogenannte Werkstattrisiko. Der Geschädigte muss allerdings im Gegenzug etwaige Ansprüche gegen die Werkstatt an den Versicherer abtreten.

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