Home › Wissen › Veröffentlichungen › Wenn Falschangaben in der Fusionskontrolle teurer werden als die Transaktion
27.10.2026

Wenn Falschangaben in der Fusionskontrolle teurer werden als die Transaktion

Bei Transaktionen liegt der fusionskontrollrechtliche Fokus häufig darauf, in welchen Ländern eine Anmeldepflicht besteht, ob mit einer längeren Prüfung durch die Kartellbehörden zu rechnen ist und welche Maßnahmen bis zur Freigabe getroffen werden können. Zunehmend rückt aber ein weiteres Thema in den Vordergrund: Die Frage, wie Unternehmen mit Informationen gegenüber der Kartellbehörde umgehen. Zwei aktuelle Entscheidungen zeigen, dass Kartellbehörden die Integrität von Fusionskontrollverfahren mit großer Konsequenz schützen.

 

Der Fall Kingspan

Am 8. Oktober 2026 hat die Europäische Kommission gegen den Dämmstoffhersteller Kingspan eine Geldbuße von 40 Mio. € verhängt. Grund dafür waren unrichtige und irreführende Angaben im Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme des Wettbewerbers Trimo im Jahr 2021. Die Kommission hatte 2021 eine vertiefte Prüfung eingeleitet und im März 2022 den Parteien ihre vorläufige (negative) Einschätzung mitgeteilt, woraufhin die Parteien das Vorhaben aufgaben. Die Sanktion folgte dennoch – das Fehlverhalten betraf das Fusionskontrollverfahren: Kingspan habe

  • irreführend dargestellt, wie das Unternehmen Nutzungsdaten für bestimmte Produkte erfasst;
  • unrichtig bzw. irreführend über die Verfügbarkeit von Bieterdaten bei Ausschreibungen informiert;
  • unrichtige Angaben zur Einbindung von Vorstandsmitgliedern in die Trimo-Übernahme, zu geplanten Transaktionen sowie Branchentrends und Strategien gemacht; sowie
  • unrichtige bzw. irreführende Informationen zu Forschung und Entwicklung übermittelt.

Die Angaben fanden sich teils im Anmeldeformular selbst, teils in Antworten auf Auskunftsverlangen der Kommission. Die Kommission stufte die Verstöße als schwerwiegend ein. Kingspan habe die Existenz zentraler Dokumente bestritten, Tatsachen falsch dargestellt oder sich darauf berufen, Informationen nicht liefern zu können. Für jeden der vier Verstöße setzte die Kommission ein Bußgeld von 10 Mio. € fest.

 

Rechtsrahmen und Präzedenzfälle

Die Europäische Fusionskontrollverordnung (FKVO) verpflichtet die Beteiligten eines Zusammenschlusses, richtige und nicht irreführende Angaben zu machen – und zwar sowohl in der Anmeldung selbst, wie auch in Antworten auf Auskunftsverlangen. Die FKVO sieht vor, dass die Kommission bei vorsätzlich oder fahrlässig unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben Geldbußen von bis zu 1 % des konzern- und weltweiten Jahresumsatzes verhängen kann.

Der Fall Kingspan ist kein Einzelfall. Seit Inkrafttreten der FKVO handelt es sich um die vierte Entscheidung dieser Art der Kommission – aber auch andere Kartellbehörden sind in der jüngeren Vergangenheit aktiv gewesen:

 

Jahr

Kartellbehörde / Fall

Bußgeld

Vorwurf

2017

EU-Kommission – Facebook/WhatsApp

110 Mio. €

Vortäuschen der fehlenden technischen Möglichkeit zum Abgleich von Nutzerdaten/-konten

2019

EU-Kommission – GE/LM Wind

52 Mio. €

Verschweigen einer wesentlichen Information zu einer leistungsstarken Offshore-Turbine in Entwicklung

2021

EU-Kommission – Merck/Sigma-Aldrich

7,5 Mio. €

Irreführende Angaben zu einem Forschungs- und Entwicklungs-Projekt

2024

CMA (UK) – Tereos

GBP 25.000

Zu enge Auslegung von Fragen in einem Auskunftsverlangen zu und unzureichende Übermittlung von Vorstands-Unterlagen

2025

AGCM (IT) –
PAC 2000A

25.000 €

Fehlerhafte/unzureichende Marktanteilsberechnung und verzerrte Darstellung der Marktstellung

2026

DoJ (USA) – KKR

USD 250 Mio.

Bearbeitete und fehlende interne Dokumente, fehlende Anmeldung

2026

EU-Kommission – Kingspan

40 Mio. €

Vier Verstöße (siehe oben)

 

Der US-Fall KKR verdient besondere Aufmerksamkeit: Die US-Kartellbehörde DoJ wirft dem Finanzinvestor für mindestens 16 Transaktionen aus 2021/2022 vor, interne Dokumente vor Einreichung verändert, relevante Unterlagen weggelassen und Transaktionen teils nicht angemeldet zu haben. Dabei soll die Devise „less is more" kursiert haben. Auch die Kommission prüft seit Juli 2025 in einem eigenen Verfahren, ob KKR im Rahmen der Übernahme von NetCo unrichtige oder irreführende Angaben im Fusionskontrollverfahren gemacht hat.

 

Fazit und Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass Kartellbehörden künftig stärker darauf achten werden, welche – wie plausiblen – Informationen in Anmeldungen oder Antworten auf Auskunftsverlangen enthalten sind. Aufgrund KI-gestützter Auswertungen wird es einfacher werden, große Daten- und Dokumentenbestände auf Widersprüche zu prüfen. Inkonsistenzen zwischen der Fusionskontrollanmeldung, Angaben in anderen Anmeldungen (z. B. im Fall eines parallelen Prüfverfahrens bei der Kommission nach der Drittstaatensubventionsverordnung), internen Unterlagen und Antworten auf Auskunftsverlangen werden künftig schneller auffallen.

Damit ein Fusionskontrollverfahren später nicht zu einem teuren Problem wird, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  1. Zentrale Sammlung und Aufbereitung von Informationen und Unterlagen zur Transaktion und den Hintergründen sowie möglichst frühzeitige Begleitung – im besten Fall schon bei ersten Gesprächen in der Geschäftsführung dazu.

  2. Bei der Erstellung interner Dokumente (Vorstandunterlagen, Präsentationen, Strategiepapiere, E-Mails) im Blick behalten, dass diese später möglicherweise den Kartellbehörden offengelegt werden müssen.

  3. Kein nachträgliches Bereinigen oder Verändern transaktionsrelevanter Unterlagen.

  4. Konsistenz von Angaben prüfen: Anmeldung, Dokumente und Antworten auf Auskunftsverlangen dürfen sich nicht widersprechen. Insbesondere Umsatzangaben, Schätzungen oder Berechnungen zu Marktvolumina und -anteilen sollten von den Fachabteilungen begleitet und unter Zugrundelegung möglichst belastbarer Quellen validiert werden. Unsicherheiten und Schätzgrundlagen sollten transparent gemacht werden.

  5. Keine (Fehl-) Angaben „ins Blaue hinein“ in der Anmeldung oder bei Rückfragen – weder zu vorhandenen noch zu nicht vorhandenen Informationen und Unterlagen. Kommt es doch zu fehlerhaften Angaben: Möglichst frühzeitig und proaktiv gegenüber der Kartellbehörde mitteilen und richtigstellen.

  6. Ist der Umfang eines Auskunftsverlangens unklar: Annahmen dokumentieren und im Zweifel möglichst frühzeitig Abstimmung mit Kartellbehörde suchen.

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram