Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Bundeskartellamt: Anwendung neuer Kartellrechtsbefugnisse nach Sektoruntersuchungen

Rechtsanwalt Simon Gollasch hat einen Fachartikel in der aktuellen Ausgabe (Heft 1-2/2026) der Zeitschrift „Der Betrieb“ veröffentlicht. In seinem Aufsatz „Der Fall RETHMANN – Neuartige Abhilfemaßnahmen auf Grundlage alter Sektoruntersuchungen?“ beleuchtet er die Anwendung der neuen Eingriffsbefugnisse gemäß § 32f Abs. 2 GWB, wonach das Bundeskartellamt fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten auch unterhalb der üblichen Schwellenwerte anordnen kann.

Simon Gollasch

VERÖFFENTLICHUNG

2026

NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft: Neue Pflichten für Unternehmen

Das NIS‑2‑Umsetzungsgesetz ist mit einer umfangreichen Änderung des BSI-Gesetzes Anfang Dezember 2025 in Kraft getreten: Was Unternehmen gerade aus dem Bereichen Maschinenbau, Hochtechnologie und Software jetzt tun müssen!

Dr. Thomas Weimann,

Sonja Fingerle, LL.M.

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Neues Urteil zu KI und Urheberrecht: Betreiber von Chatbots haften

Ein wegweisendes Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Betreiber von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Songtextern vertritt, klagte erfolgreich gegen die Betreiber eines bekannten KI-Chatbots. Der Vorwurf: Der Chatbot wurde mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten trainiert und gab diese auf Anfrage wieder aus, teilweise in veränderter Form.

Dr. Thomas Weimann,

Philip Malcolm Kohl

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Ausblick 2026

Mindestlohn und Verdienstgrenze für Minijobs Zum Jahreswechsel wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 € brutto pro geleistete Arbeitsstunde angehoben. Bereits jetzt steht fest, dass er ein Jahr später auf 14,60 € steigen wird. Seit 2022 steigt die „Minijob-Grenze“ mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch, damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden im Minijob möglich bleibt. Die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung beträgt daher ab dem 1.Januar 603,00 € brutto pro Monat, ab 2027 liegt die Grenze bei 633,00 €.

Esther Klingelhöfer

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Schadensersatz bei unterbliebener oder verspäteter Zielvorgabe

Die Vergütung von Arbeitnehmern besteht häufig aus einem festen Grundgehalt und einem variablen Anteil, der an die Erreichung bestimmter Ziele gekoppelt ist. Diese kann als Zielvereinbarung ausgestaltet sein, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ziele gemeinsam festlegen oder als Zielvorgabe, bei der der Arbeitgeber die Ziele einseitig festlegt.

Nele Strobel

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Regelmäßig kein böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst vor Ablauf der Kündigungsfrist

Im Falle einer ordentlichen Kündigung und anschließender Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist liegt regelmäßig kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers i.S.v. § 615 S. 2 BGB vor, wenn nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird.

Lara Müller

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