EDITORIAL
Die Themen Bauzeitverlängerung und die damit verbundenen Kosten scheinen aktuell in aller Munde und besonders dringlich zu sein. Das ist kein gutes Zeichen dafür, wie hierzulande Projekte abgewickelt werden. Aber auch die Justiz macht dabei keine gute Figur: Den ausführenden Unternehmen werden vom Bundesgerichtshof schulterzuckend unter Hinweis auf die Bestimmungen der VOB/B bei zumutbaren Anstrengungen nur noch Brosamen gewährt, während Architekten und Ingenieure sich widersprechenden und zum Teil rechtlich zweifelhaften Entscheidungen von Oberlandesgerichten ausgesetzt sehen. Es bleibt die Erwartung, dass der Bundesgerichtshof zumindest hier nicht nur für Klarheit, sondern auch für eine faire Risikoverteilung sorgt. Immerhin: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt mit der schon immer unzulässigen, aber dennoch verbreiteten Praxis aufgeräumt, Bauunternehmen mit Zahlungen für Bauzeitverlängerung ruhig zu stellen und den Betrag dann einfach beim Honorar des Architekten oder Ingenieurs abzuziehen. Die Entscheidung ist nachfolgend kommentiert, ebenso wie zahlreiche weitere für die Praxis relevante Urteile.
HAFTUNGSRECHT
OLG Stuttgart: Kein einfaches Durchreichen von Bauzeitnachträgen an den Planer!
Bei öffentlichen wie privaten Bauherren besteht nicht selten die Auffassung, von ihnen akzeptierte Nachträge der ausführenden Unternehmen wegen Bauzeitverlängerung beim planenden oder gar objektüberwachenden Architekten regressieren oder einfach vom Honorar abziehen zu können.
Verjährter Mängelanspruch begründet Zurückbehaltungsrecht!
Macht der Unternehmer gegen den Besteller einen Anspruch auf Werklohnzahlung nach Abnahme geltend, stehen dem Besteller bei mangelhafter Werkleistung Mängelrechte zu, mit denen er aufrechnen kann. Hat der Besteller diese Mängelrechte bislang nicht geltend gemacht und sind diese zwischenzeitlich verjährt, hindert ihn dies nicht, einen entsprechenden Teil des Werklohns zurückzuhalten.
VERGABERECHT
Quervergleich von Angeboten ist statthaft!
Der VK Bund hat entschieden, dass ein Quervergleich von Angeboten statthaft ist (VK 1-41/26). Anlass war der Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters, der eine Abänderung der Einzelbewertungen zu seinem Nachteil nach einem durchgeführten Quervergleich gerügt hatte. Der Bieter warf der Vergabestelle vor, mit dem Quervergleich einen nicht bekannt gegebenen Bewertungsmaßstab angewendet zu haben.
PRIVATES BAURECHT/WERKVERTRAGSRECHT
Kündigung oder Widerruf? OLG München zeichnet die Grenzen von Auslegung und Umdeutung
Wer einen Bauvertrag voreilig oder falsch formuliert kündigt, riskiert teure Konsequenzen. Das zeigt ein aktueller Beschluss des OLG München (28 U 1874/24 Bau): Ein Ehepaar wollte einen Hausbauvertrag mittels einer „außerordentlichen Kündigung“ beenden. Später im Prozess verlangten die Bauherren, dieses Schreiben als „Widerruf“ auszulegen.
ARCHITEKTENRECHT
Energieberater haftet nicht für verpasste Förderung bei rechtzeitig übersandter Bestätigung
Ein Energieberater schuldet regelmäßig nicht den Erhalt der beantragten Fördermittel. Er schuldet vielmehr eine fachlich zutreffende Beratung und (je nach Vertragsinhalt) die Erstellung der für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 17.02.2026 (19 U 215/24) entschieden.