HomeWissenVeröffentlichungenVerjährter Mängelanspruch begründet Zurückbehaltungsrecht!
23.06.2026

Verjährter Mängelanspruch begründet Zurückbehaltungsrecht!

Macht der Unternehmer gegen den Besteller einen Anspruch auf Werklohnzahlung nach Abnahme geltend, stehen dem Besteller bei mangelhafter Werkleistung Mängelrechte zu, mit denen er aufrechnen kann. Hat der Besteller diese Mängelrechte bislang nicht geltend gemacht und sind diese zwischenzeitlich verjährt, hindert ihn dies nicht, einen entsprechenden Teil des Werklohns zurückzuhalten. Das OLG Schleswig hat hierzu entschieden, dass der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht auch nach Verjährung von Mängelrechten entgegenhalten kann, wenn die Mängel vor der Verjährung in Erscheinung getreten sind und daher das Leistungsverweigerungsrecht vom Besteller in unverjährter Zeit hätte geltend gemacht werden können (1 U 5/21). Gleichzeitig stellte der Senat klar, dass es auf eine vorherige Geltendmachung dieses Zurückbehaltungsrechts nicht ankomme. Die Entscheidung zeigt, dass sich der Unternehmer auch nach Verjährung von Mängelansprüchen nicht sicher sein kann, seinen Werklohnanspruch einredefrei durchsetzen zu können. Offen lässt die Entscheidung allerdings die sich aufdrängende Folgefrage, ob dem Unternehmer in solchen Konstellationen ein Recht zur Nachbesserung zugestanden werden muss, um das Patt von Zurückbehaltungsrecht und Werklohnforderung auflösen zu können. Ansonsten liefe es auf eine faktische Minderung des Werklohns hinaus.

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram