
Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EmpCo-RL) in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irreführende Praktiken in der Nachhaltigkeitswerbung sowie geplante Obsoleszenz unterbunden. Daraus ergeben sich konkrete Verbote:
Das Gesetz sieht keine Übergangs- oder Abverkaufsfristen für bereits produzierte Ware, deren Umverpackung oder Etikettierung noch nicht im Einklang mit den neuen Regeln stehen, vor. Ein Zuwarten oder "Aufbrauchen" alter Bestände birgt daher ein erhebliches Risiko. Abmahnungen, Schadensersatz oder Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei EU-weiten Verstößen können die Folge sein.
Wir empfehlen, Ihr gesamtes Produkt- und Markenportfolio - jede Werbeaussage, jede Verpackung und jedes Siegel - auf Konformität mit der neuen Rechtslage zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle getätigten Aussagen lückenlos dokumentieren und nachweisen können.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Kommunikation rechtssicher zu gestalten und teure Fehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Werbemaßnahmen fit für den 27.09.2026 zu machen. Ergänzend zu unserem Beratungsangebot haben wir eine Checkliste für den 27.09.2026 erstellt, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen lassen.
2026
Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.
2026
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
2026
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.
2026
In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren Esther Klingelhöfer und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Familientradition trifft Fremdmanagement“ die rechtlichen Besonderheiten der Fremdgeschäftsführung in Familienunternehmen. Wird die Unternehmensführung in fremde Hände gelegt, eröffnet dies zwar neue Perspektiven, bringt jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.