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21.02.2023

Update Whistleblowing: Bundesrat stoppt Whistleblower-Gesetz

Nachdem der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzung des Jahres 2022 am 16.12.2022 das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (Hin-SchG) beschlossen hat, verweigerte der Bundesrat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum HinSchG. Das Inkrafttreten des HinSchG wird dadurch weiter verzögert.

1. Bundesrat stimmt gegen HinSchG

Das HinSchG erhielt in der Sitzung des Bundesrats am 10.02.2023 nicht die erforderliche Mehrheit. Die CDU/CSU-geführten Bundesländer haben das HinSchG abgelehnt. Das HinSchG tritt damit nicht wie geplant im April/Mai 2023 in Kraft, sondern die Verkündung des HinSchG verzögert sich weiter. Begründet wurde die Ablehnung in erster Linie mit einer bürokratischen Mehrbelastung für Unternehmen durch die Einrichtung interner Meldestellen sowie die europarechtlich nicht gebotene Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs des HinSchG. Auch die erst im Dezember 2022 im Bundestag in den Gesetzesentwurf aufgenommene Verpflichtung von Unternehmen, anonyme Meldungen zu ermöglichen, stieß auf Kritik.

2. Wie es jetzt weitergeht

Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine zustimmungsfähige Lösung zu finden. Dennoch sind hier inhaltlich keine großen Änderungen zu erwarten. Generell gehen wir davon aus, dass selbst in einem Vermittlungsverfahren keine wesentlichen Änderungen an den Grundlagen des Regierungsentwurfs eintreten werden. Unterdessen hängen die Unternehmen weiterhin in einer "Warteschleife" und sind – wie auch die Whistleblower – einer unklaren Rechtslage ausgesetzt. Deutschland hinkt seit Dezember 2021 hinterher, die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Gleichwohl sind Unternehmen, die unter die Einrichtungspflicht des Gesetzesentwurfs fallen, gut beraten, ihre Maßnahmen zur Einrichtung eines gesetzeskonformen Hinweisgebersystems fortzuführen. Das HinSchG kommt zwar später, aber es kommt!

Insbesondere bei der erstmaligen Implementierung eines Hinweisgebersystems stellen sich diverse Fragen, für deren Klärung die Geschäftsführung ausreichend Zeit einplanen sollte, zum Beispiel:
  • Wie soll eine Meldestelle aufgebaut werden, die für Hinweisgeber attraktiv ist und die Anforderungen der Richtlinie (Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, Datensicherheit, Prozessmanagement etc.) erfüllt?
  • Welche Meldekanäle (Hotline, IT-Tool etc.) sind für das Unternehmen geeignet?
  • Gibt es im Unternehmen Expertise und Kapazitäten, um die Meldestelle durch eigene Mitarbeiter zu besetzen, oder soll dies an einen externen Berater oder Dienstleister ausgelagert werden?
  • Welche neuen Dokumente und Prozesse müssen aufgesetzt werden?
  • Soll das Hinweisgebersystem neben den Mitarbeitern auch Dritten (z. B. Lieferanten, Kunden) offenstehen?
  • Welche arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen sind zu bedenken, etwa die Beteiligung eines Betriebsrats?
BRP berät Sie aus einer Hand zu allen Fragen rund um Hinweisgebersysteme. Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Dr. Stefan Reuter gerne zur Verfügung.

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