Vita
2023
Dr. Stefan Reuter analysiert in seinem aktuellen Beitrag das am 2. Juli in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt auf, welcher Handlungsbedarf sich daraus für Unternehmen ergibt.
Der Aufsatz ist im Betriebs-Berater (Heft 27/2023) erschienen.
2023
Im Vermittlungsausschuss verständigten sich der Bundestag und der Bundesrat auf verschiedene Änderungen des HinSchG-Entwurfs. Die wesentlichen Änderungen, mit denen das HinSchG nun am 2. Juli in Kraft tritt, sind zusammengefasst:
2023
Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Unternehmen. Wer sich mit dem HinSchG bislang noch nicht auseinandergesetzt hat, sollte dies jetzt tun.