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2024
Das VG Frankfurt/Main hat über eine Allgemeinverfügung der BaFin im Hinblick auf die Reaktion der Institute auf die Rechtsprechung des BGH zu Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Die Verfügung erging auf der Grundlage von § 4 Abs. 1a Satz 3 FinDAG, die entsprechende Eingriffe der BaFin auch gegenüber Versicherungsunternehmen ermöglicht. Daher ist die Entscheidung zugleich für den Versicherungssektor interessant.